Investitions-Booster Starkes Signal von der Bundesregierung!

Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Investitionssofortprogramm können Unternehmen ab dem 1. Juli 2025 Investitionen deutlich schneller steuerlich abschreiben:

➡️  Bis zu 30 % degressive AfA bereits im ersten Jahr – für neu angeschaffte Maschinen, Fahrzeuge und andere bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.*

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

✅ Schnellere Steuerentlastung durch hohe Abschreibungen direkt im Anschaffungsjahr

✅ Sofortige Liquiditätsvorteile und schnellere Refinanzierung

✅ Planungssicherheit durch beschleunigte Abschreibemöglichkeit bis 2027

Jetzt Investitionsvorteil sichern! Wir beraten Sie gerne.

Wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Verkaufsrepräsentanten oder nutzen Sie unser folgendes Kontaktformular.

* Investitionssofortprogramm: Die auf dem beschlossenen Investitions-Booster basierende degressive Abschreibung gilt gemäß § 7 Abs. 2 EStG in der ab Juli 2025 gültigen Fassung für bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Voraussetzung ist, dass die Investitionen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 erfolgen. Steuerliche Vorteile hängen von den individuellen Voraussetzungen ab. Bitte stimmen Sie die Anwendung mit Ihrem Steuerberater ab. Robert Aebi übernimmt keine Gewähr für steuerliche Vorteile im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr.